Vertragsbedingungen für Veranstaltungen und Schulungen / Schulungsbedingungen
von PM Dittmann und Better Project Training
1 Allgemeines
1.1 Der Anbieter (= PM Dittmann und Better Project Training) bietet derzeit folgende Arten von eigenen Veranstaltungen an, Erweiterungen des Angebotes sind möglich:
1.2 Die Begriffe „Veranstaltung“ bzw. „Seminar“ stehen für alle Arten von Trainings, Live-online Seminaren, Schulungen und Blended Learning mit E-Learning.
1.3 Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für sämtliche zwischen PM Dittmann und Better Project Training (nachfolgend für beide: Anbieter) und dem Kunden (nachfolgend: Kunde) geschlossenen Verträge bzgl. Veranstaltungen und Seminare. Die natürliche Person, die an den jeweiligen Veranstaltungen teilnimmt, wird nachfolgend als Teilnehmer bezeichnet.
1.4 Von diesen Vertragsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Teilnehmers/Auftraggebers/Kunden erkennen wir nicht als verbindlich an.
2 Vertragsgegenstand / Preisangaben
2.1 Gegenstand des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist die Durchführung von Veranstaltungen des Anbieters live-online oder in Präsenz, der Vertragsschluss richtet sich nach Ziffer 3 der AGB.
2.2 Der Gegenstand der Veranstaltung ist in dem Anmeldeformular oder der Seminarbeschreibung der Internetseite angegeben. Die Veranstaltungsdauer wird in Tagen angegeben, sie ergibt sich ebenfalls aus der Beschreibung der Veranstaltung, dem dazugehörigen Anmeldeformular und der Übersicht über die Veranstaltungen auf den Webseiten des Anbieters. Die Veranstaltungen werden in deutscher oder englischer Sprache angeboten. Die Sprache der Veranstaltung ergibt sich aus dem Anmeldeformular.
2.3 Die Darstellung von Veranstaltungen und Seminaren in unseren Werbemedien oder auf unserer Internetseite ist eine unverbindliche Information und kein rechtlich bindendes Angebot. Unser Angebot wird kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert, so dass wir uns notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bei unseren Seminaren vorbehalten, ohne den Gesamtcharakter des betreffenden Seminars wesentlich zu verändern.
2.4 Sämtliche Preisangaben im Anmeldeformular, der Veranstaltungsbeschreibung der Internetseite und in diesen Vertragsbedingungen sind Nettoangaben, hinzu kommt immer die gesetzliche Umsatzsteuer in jeweils aktueller Höhe. Maßgeblich sind immer die Preisangaben zum Anmeldedatum.
3 Anmeldung zu Veranstaltungen / Vertragsschluss bei PM Dittmann
3.1 Mit Anmeldung zu einer Veranstaltung per Internet und/oder mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars in Papierform werden diese Vertragsbedingungen vom Kunden ausdrücklich zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Für den Fall der Anmeldung eines Teilnehmers durch den Kunden, verpflichtet sich der Kunde, dem Teilnehmer diese Vertragsbedingungen zugänglich zu machen.
3.2 Die Anmeldung ist ein bindendes Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages über die benannte Veranstaltung. Der Anbieter wird den Eingang der Anmeldung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen und die Kapazitäten in den einzelnen Veranstaltungen zeitnah prüfen.
3.3 Durch die automatisierte Anmeldebestätigung des Anbieters kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. Der Anbieter wird das Angebot des Kunden nach Prüfung der Kapazitäten durch eine gesonderte Mitteilung in Form einer verbindlichen Buchungsbestätigung in mind. Textform annehmen oder durch Mitteilung ablehnen, es sei denn im Zusammenhang mit der konkret ausgewählten Veranstaltung wird ausdrücklich auf eine andere Regelung hingewiesen.
Erst mit der verbindlichen Buchungsbestätigung kommt der Vertrag unter Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl (s. Ziffer 4.1 und 4.2) zustande.
3.4 Bei allen Veranstaltungen informiert der Anbieter den Kunden spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung über das Zustandekommen der Veranstaltung, d.h. der Kunde erhält entweder eine Absage oder eine Zusage zu der Veranstaltung (sog. Einladung).
4 Zustandekommen von Veranstaltungen /Veranstaltungsabsagen durch den Veranstalter /Haftungsbeschränkung bei Veranstaltungsabsagen
4.1 Eine Veranstaltung kommt zu Stande, wenn der Anbieter dem Kunden die verbindliche Buchungsbestätigung in mind. Textform zugestellt hat und zum Anmeldeschluss die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei Inhouse-Trainings gibt der Kunde die Teilnehmeranzahl mit der Anmeldung verbindlich vor.
4.2. Wird die Mindestteilnehmerzahl bei allen Veranstaltungen, außer Inhouse-Trainings, nicht erreicht, können wir als Anbieter die Veranstaltung absagen, die Absage erfolgt in Textform spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung.
Veranstalterseitige Absagen weiter sind jederzeit bei kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten sowie bei höherer Gewalt, die wir nicht zu vertreten haben, möglich. Als Anbieter sind wir berechtigt, bei Ausfall eines Referenten eine qualifizierte personelle Nachbesetzung vorzunehmen.
4.3 Bei einer Absage durch uns als Anbieter versuchen wir, die Teilnehmer mit kundenseitigem Einverständnis kostenfrei auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen. Anderenfalls erhält der Kunde bereits bezahlte Veranstaltungskosten rückerstattet.
Für weitergehende Kosten, die den Teilnehmenden oder Kunden durch die Trainingsabsage oder -verschiebung entstehen (z.B. Hotelstornierungen, Flugumbuchungen etc.), kommt der Anbieter nur auf, wenn grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Veranstalters vorliegt.
5 Rücktritt / Stornierung / Umbuchung durch den Kunden
5.1. Bei Inhouse-Trainings kann der Kunde die gesamte gebuchte Veranstaltung für alle Teilnehmer mit einer Frist von mind. 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn in Textform stornieren und die Veranstaltung entweder gegen Bearbeitungskosten von 150 EUR verbindlich innerhalb 1 Woche auf einen anderen angebotenen Termin umbuchen oder er erhält einen Wertscheck über die Veranstaltungskosten.
Bei einer kundenseitigen Absage ohne Ersatzkunden weniger als 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir einen Pauschalbetrag von 50%, weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsstart einen Pauschalbetrag von 60 % des jeweiligen Veranstaltungspreises, weniger als 7 Tagen 80 % des Veranstaltungspreises, erst am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100%. Wir bemühen uns selbstverständlich, einen frei gewordenen Termin durch einen Ersatzkunden zu belegen.
5.2 Der Kunde kann bei allen anderen Veranstaltungen die Teilnahme eines von ihm angemeldeten Teilnehmers vor Beginn der Veranstaltung nur in folgenden Fällen in Textform stornieren:
Sofern der Kunde oder der Teilnehmer dem Anbieter nicht unverzüglich, innerhalb von 2 Werktagen, ein ärztliches Attest vorlegt, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter den vollen Preis der Veranstaltung ohne Anspruch auf einen Wertscheck zu bezahlen. Er ist berechtigt, dem Veranstalter einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Der Kunde kann vor Beginn des Trainings jederzeit einen Ersatzteilnehmer in Textform benennen, wenn der angemeldete Teilnehmer an der Teilnahme gehindert ist. Für die namentliche Ummeldung fallen einmalige Bearbeitungskosten in Höhe von 150,00 EUR an.
Sollte einem vom Kunden angemeldeten Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung aus anderen Gründen, die in der Person des Teilnehmers begründet sind (z.B. geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung) nicht möglich sein und dies vom Kunden vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, so ist eine kostenfreie Stornierung nicht, eine Umbuchung aber unter den Bedingungen gem. Ziffer 5.3 möglich.
Bei einer Absage oder Stornierung durch den Kunden bemühen wir uns, den frei gewordenen Platz durch einen Ersatzteilnehmer zu besetzen. Gelingt uns das, berechnen wir dem Kunden für den uns entstandenen Verwaltungsaufwand einen Pauschalbetrag in Höhe von 150,00 EUR
Bei einer Absage ohne Ersatzteilnehmer weniger als 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir einen Pauschalbetrag von 50%, weniger als 14 Tage einen Pauschalbetrag von 60 % des jeweiligen Veranstaltungspreises, bei einer Absage weniger als 7 Tage 80 % des Veranstaltungspreises, bei Absage erst am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100%.
5.3 Während der Veranstaltung kann ein Kunde für einen Teilnehmer, bei inhouse Trainings für den gesamten Teilnehmerkreis nur aus wichtigen und nachzuweisenden Gründen verbindlich auf einen anderen Lehrgang umbuchen – hier fallen Umbuchungskosten in Höhe von 150,00 EUR an, die begonnenen absolvierten Veranstaltungstage werden Tag genau anteilig berechnet, über die verbliebenen Veranstaltungstage erhält der Kunde einen Wertscheck.
5.4 Dem Kunden bleibt bezüglich aller Kosten und Pauschalen nach 5.1 -5.3 der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die in Rechnung gestellten Kosten.
5.5 Die Pauschalbeträge und Kosten nach Ziffer 5.1 und 5.3. fallen aufgrund der verbindlichen Anmeldung auch an, wenn die Stornierung vor Erhalt einer Buchungsbestätigung des Veranstalters erfolgte, hiervon ausgenommen sind Veranstaltungsabsage des Veranstalters gem. Ziffer 4
5.6 Alle Absagen und Stornierungen haben in Textform zu erfolgen. Erklärungen eines Teilnehmers gelten, außer bei inhouse-Trainings, als Erklärungen des Kunden.
6 Urheberrecht an den Trainingsunterlagen und Schutz der eingesetzten Software
6.1 Veranstaltungs- und Trainingsunterlagen unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht; sie dürfen diese ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nur in den Grenzen des Urhebergesetzes vervielfältigt, verbreitet, veröffentlicht, öffentlich zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise genutzt werden.
6.2 Die eingesetzte Software unterliegt ebenfalls dem Urheberrecht. Soweit in unseren Veranstaltungen Software eingesetzt wird, darf diese weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet werden. Auch darf diese nicht aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.
7 Pflichten des Teilnehmers
7.1 Für virtuelle Lernangebote müssen beim Teilnehmer bestimmte technische Voraussetzungen vorhanden sein, Informationen über diese Voraussetzungen sind im jeweiligen Angebot bzw. der Beschreibung im Trainingsprogramm oder unseren Internetauftritten enthalten. Für die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung unserer Online- Dienste, insbesondere der erforderlichen Hard- und Software (z.B. Internet-Browser) sowie Zugangs- und Übertragungsleistungen ist der Kunde für seinen Teilnehmer auf eigene Kosten verantwortlich und verpflichtet. Als Anbieter übernehmen wir für die Kompatibilität der Dienste mit dieser individuellen Hard- und Software-Ausstattung des Kunden und Teilnehmers keine Gewährleistung. Wir nutzen regelmäßig aktualisierte Anti-Virus-Software und empfehlen dies auch dem Kunden und Teilnehmer.
7.2 Der Kunde und Teilnehmer verpflichten sich, den Zugang zu unseren Online-Diensten, sowie in den Veranstaltungen eingesetzte Software, Datenträger oder sonstige zur Verfügung gestellte Materialien nicht missbräuchlich zu nutzen, zu verändern oder durch Viren, Trojaner etc. zu beschädigen. Sie erklären, keine Handlungen vorzunehmen, die die Soft- oder Hardware, die Leistungsfähigkeit eines anderen Computers oder des von uns für die Online-Dienste genutzten Servers beeinträchtigen, beschädigen oder zerstören können, insbesondere keine Beiträge einzustellen, die Viren enthalten oder dazu dienen, Schneeballsysteme, Spammails oder Kettenbriefe durchzuführen, weiterzuleiten oder die Dienste der Websites zum Erliegen zu bringen. Im Schadensfalle haftet der Kunde nach § 278 BGB auch für seinen Teilnehmer.
8 Zahlungsbedingungen
8.1 Die Kosten der verbindlich gebuchten Veranstaltungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung der Veranstaltung. Sie sind in Euro (EUR) angegeben und verstehen sich pro Teilnehmenden. Ggf. anfallende Umsatzsteuer wird gesondert angegeben. Die Kosten sind ohne Verpflegung und Reisekosten.
8.2 Die Teilnahmekosten müssen bis 5 Tage vor der Veranstaltung auf unserer Bankverbindung eingegangen sein. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, verlieren er bzw. der Teilnehmer den Anspruch auf Teilnahme, diese ist also erst nach Zahlung der vollständigen Teilnahmekosten möglich. Der Kunde erhält eine Rechnung.
8.3 Bei virtuellen Lernangeboten wird das elektronische Begleitmaterial über unsere Online-Dienste bereitgestellt. Nicht im Preis eingeschlossen sind bei virtuellen Lernangeboten beim Nutzer entstehende zusätzliche Kosten wie Telefongebühren und Zugang zum Internet sowie die vom Teilnehmer zur Teilnahme an den Online-Diensten verwendete Hardware.
8.4 Eine etwaig zu bezahlende Ausfallpauschale bei einer Absage sowie die Umbuchungskosten sind umsatzsteuerpflichtig.
9 Haftung und Haftungsbeschränkungen
9.1 Der Anbieter haftet für Schäden aufgrund Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die weitere Haftung des Anbieters – gleich aus welchen Rechtsgründen – und nur, soweit rechtlich zulässig, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen oder bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentliche Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten). Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur maximal bis zu einem Betrag von 20% der Veranstaltungskosten und nur begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Es bleibt dem Kunden unbenommen, dennoch einen höheren Schaden nachzuweisen.
Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden wie entgangener Gewinn oder Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit –ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung als in diesen Vertragsbedingungen geregelt ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere wird auch nicht für Verlust oder Diebstahl von in die Veranstaltungsräume eingebrachten Sachen gehaftet-
9.2 Dieser Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10 Vertragstext/ Datenspeicherung/Datenschutz und Nutzung Ihrer Daten
10.1 Die vorliegenden Vertragsbedingungen können auch auf den Internetseiten abgerufen und ausgedruckt werden. Der Vertragstext und die Buchungsdaten werden vom Anbieter gespeichert. Die vom Kunden und Teilnehmer übermittelten Bestandsdaten (Vorname, Nachname, Anschrift, Telefon, E-Mailadresse) werden in unserer Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und soweit zur Leistungserbringung notwendig, ggfls. an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben. Die Vorschriften der DSGVO und der EU-DSGVO werden eingehalten.
10.2 Es wird auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung (abrufbar auf den Internetseiten der Veranstalter, z.B. www.pm-dittmann.de oder www.betterproject.training) verwiesen.
11 Gerichtsstand / Rechtswahl / Salvatorische Klausel
11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag ist je nach Gegenstandswert das Amtsgericht Ludwigsburg/Landgericht Stuttgart, soweit der Kunde Kaufmann ist. Unabhängig hiervon sind wir auch berechtigt, uns auf den Erfüllungsort zu berufen und den Kunden oder Teilnehmer auch am allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
11.2 Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; diese Rechtswahl gilt auch, soweit rechtlich zulässig, für Verträge mit Verbrauchern, vorsorglich verweisen wir auf Art. 3 und 4 I b) Rom I VO und verweisen auf den Erfüllungsort, unseren Veranstaltungsort bzw. unser Schulungsbüro.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder des Veranstaltungsvertrages selbst ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Vertragsbedingungen und der Vertrag im Übrigen wirksam. Das Gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag oder in diesen Vertragsbedingungen eine Lücke herausstellen. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Regelungsinhalt am nächsten kommt, dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
Ludwigsburg, 13.07.2022